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01. AGB- Geltung und Vertragsschluss
Unsere AGB gelten ohne Ausnahme für alle von uns übernommenen
Aufträge. Die Geltung von AGB unserer Vertragspartner schließen
wir ausdrücklich aus. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen
Vereinbarung. Unsere Angebote sind stets freibleibend. Aufträge
werden von uns nur ausdrücklich und mündlich, schriftlich oder
in Textform angenommen. Erst der Zugang der ausdrücklichen Annahmeerklärung
bei Ihnen lässt den Vertrag zustande kommen. Der Umfang der Annahmeerklärung
bestimmt den Umfang und die Bedingungen des Auftrags. Vertragsschluss
durch Schweigen schließen wir aus.
02. Urheber- und Nutzungsrechte
Sofern Sie uns Gestaltungs- (Designer-) aufträge im weitesten Sinne
erteilen, ist der jeweilige Auftrag als Urheberwerkvertrag i.S. der §§ 2,
31 UrhG und 631 ff. BGB auf die Einräumung von Nutzungsrechten gerichtet.
Urheberrecht gilt auch dann, wenn das UrhG nur wegen Nichterreichens
der Schöpfungshöhe keine Anwendung finden würde. Insbesondere
verpflichten Sie sich, Vor- und Angebotsentwürfe, -skizzen oder
-modelle nicht zu verwenden; auch nicht in modifizierter Form. Sie verpflichten
sich, im Falle einer solchen vertragswidrigen Verwendung eine Vertragsstrafe
in Höhe von 30 % der üblichen Vergütung für die Fertigleistung
zu zahlen. Ihnen bleibt nachgelassen, uns einen geringeren Schaden zu
beweisen. Gleiches gilt für die Verwendung unserer Gestaltungsleistungen
zu anderen als den vereinbarten Zwecken oder in einem größeren
Umfange, als sie mit uns vereinbart haben. Auch besteht nur dann ein
Recht, unsere Gestaltungsleistungen zu nutzen, wenn die vereinbarte Vergütung
bezahlt ist. Solange wir unsere Vergütung nicht erhalten haben,
räumen Sie uns das ausdrückliche Recht ein, im Wege der Selbsthilfe
unsere Leistungen wieder in Besitz zu nehmen und mit ihnen nach Belieben
zu verfahren.
03. Eigentumsvorbehalt
Wir bleiben Eigentümer von Entwurfs- und Werkzeichnungen, sofern
nichts anderes vereinbart wird. Die Originale sind daher nach angemessener
Frist zurückzugeben. An anderen Werkleistungen und an Kaufgegenständen
behalten wir unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung. Sie
räumen uns mit der Auftragserteilung ein Zurückbehaltungsrecht
an uns überlassenen Unterlagen usw. bis zur Zahlung des Entgelts
oder der Vertragsstrafe nach Ziffer 2 ein.
04. Preise
Es gelten in der Reihenfolge 1. ausdrückliche Preisvereinbarungen,
2. unsere Listenpreise (geltende Liste im Zeitpunkt der Auftragsbestätigung)
3. die ortsüblichen Preise, soweit möglich und sinnvoll in
Anlehnung an den Vergütungstarifvertrag für Designer- Leistungen
in der jeweils gültigen Fassung.
05.
Abnahme, Fälligkeit
und Zahlung
Unsere Leistungen gelten, sofern es auf eine Abnahme ankommt, mit der
Ablieferung bei Ihnen oder an dem von Ihnen benannten Ort als abgenommen.
Es bleibt Ihnen unbenommen, die Entgegennahme unserer Leistung zu verweigern,
wenn diese mangelhaft sein sollte. Die Vergütung nach Ziff. 4
wird mit der Abnahme und damit mit der Ablieferung fällig. Der
Ablieferung bei Ihnen gleich steht die Ablieferung oder Anbringung
an einem von Ihnen bestimmten Ort oder bei einem Ihrer tatsächlichen
oder scheinbaren Mitarbeiter. Werden Arbeiten in Teilen abgenommen
(z.B. Entwurfs- oder Werkzeichnungen), so wird die Vergütung jeweils
in Teilen fällig. Wir gewähren eine Zahlungsfrist von 2 Wochen,
behalten uns jedoch vor, Barzahlung bei Abnahme oder Vorauszahlungen
zu verlangen. Wir werden Ihre Zahlungen auf die jeweils älteste
Forderung verrechnen. Saldenabstimmungen gelten im kaufmännischen
Verkehr als genehmigt, wenn Ihnen nicht innerhalb von 4 Wochen widersprochen
wird.
06. Korrekturen, Produktionsfreigabe
Sie sind damit einverstanden, dass wir Vorlagen nach unserem Kenntnisstand
prüfen; für die Fehlerfreiheit jedoch nicht einstehen. Wir
werden daher nur Vorlagen bearbeiten, die Sie uns freigegeben haben.
Hierzu werden wir Ihnen Korrekturmuster vorlegen. Sollten Sie auf die Überprüfung
von uns erarbeiteter Vorlagen verzichten, übernehmen Sie die damit
verbundenen Risiken. Keinerlei Gewähr übernehmen wir für
durch Sie beigestellte Texte, Vorlagen oder sonstiges, von Ihnen beigestelltes
Material. Wir sichern Ihnen zu, das von Ihnen angelieferte Material
entsprechend den allgemein anerkannten Regeln zu bearbeiten. Sofern
Ihre Beistellungen nicht dem allgemein üblichen Standard entsprechen
sollten, sind Sie verpflichtet, uns hierauf hinzuweisen und uns konkrete
Anweisungen für die Bearbeitung zu geben, andernfalls uns von
jedweder Haftung zu befreien. Keinerlei Gewähr übernehmen
wir auch für Angaben, die uns mündlich - insbesondere auch
telefonisch - erreichen, oder die wir auf diesem Wege absenden.
07. Haftung
Sie tragen ab der Freigabe die Verantwortung für die Richtigkeit
von Bild und Text sowie für die Freiheit der Entwürfe von Rechten
Dritter. Sie tragen ebenfalls das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit
Ihrer Werbung. In keinem Falle haften wir für die Richtigkeit der
in Ihrer Werbung enthaltenen Sachaussagen oder aber die Schutz- oder
Eintragungsfähigkeit der von uns gelieferten Entwürfe, Ideen
usw. Eine werbliche Beratung ist mit unserer Gestaltungs- und Vervielfältigungstätigkeit
nicht verbunden. Wenn wir für die Erfüllung Ihres Auftrags
Fremdleistungen in Anspruch nehmen, sind die jeweiligen Auftragnehmer
nicht unsere, sondern Ihre Erfüllungsgehilfen, wenn dem gesetzliche
Vorschriften nicht entgegenstehen.
08. Vermietung / Montage
Sofern Sie von uns Werbeelemente (Plakate, Aufsteller usw.) mieten, gilt:
a) Ihnen ist bekannt, dass derartige Werbeelemente mehrfach verwendet
werden und daher beschädigt sein können. Sie sind daher in
jedem Falle unverzüglich und vor Ingebrauchnahme zu prüfen.
Sollten an den Mietgegenständen Mängel aufgetreten sein, die
den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Mietsache beeinträchtigen,
werden wir unverzüglich Ersatz stellen.
b) Nach der Ingebrauchnahme gemieteter Werbeelemente trägt der Mieter
das Risiko der Möglichkeit zum bestimmungsgemäßen Gebrauch,
der Beschädigung und des Abhandenkommens. Die Nutzung der Mietsachen
hat mit der in eigenen Angelegenheiten üblichen Sorgfalt zu erfolgen.
Die Werbeelemente sind im zumutbaren Umfang vor Diebstahl und Beschädigung
zu schützen. Für beschädigte oder abhanden gekommene Mietsachen
verpflichten Sie sich, Ersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswertes,
berechnet nach versicherungsrechtlichen Grundsätzen, zu leisten.
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer entsprechenden Versicherung.
c) Sofern wir die Montage von Ihnen beigestellter oder von uns gemieteter
Gegenstände übernehmen, sind Sie verpflichtet, uns ordnungsgemäße
Anbringungsmöglichkeiten nachzuweisen und für die erforderlichen
Genehmigungen Sorge zu tragen. Für Schäden, die Folge der Aufstellung,
der Anbringung oder des Vorhandenseins von Werbeelementen sind, haften
wir nur, wenn wir diese vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht
haben.
d) Vermietete Werbeelemente dürfen nicht untervermietet und nicht
zu anderen als den nach dem Mietvertrag vorausgesetzten Zwecken verwendet
werden. Wir haben das Recht, zweckentfremdete oder anderwärts verwendete
Werbeelemente sofort in Besitz zu nehmen, ohne das Sie die Miete mindern
können. Die gemieteten Sachen sind mit Ablauf der Mietzeit zurückzubringen
bzw. am vereinbarten Ort zur Abholung bereitzuhalten. Für jeden
Kalendertag der Verspätung ist eine Nutzungsentschädigung in
Höhe der anteiligen kalendertäglichen zzgl. einer Vertragsstrafe
in Höhe von 10% dieser Miete zu zahlen.
e) Für Schäden, die auf eine unsachgemäße Montage
oder Demontage durch den Besteller selbst oder durch von ihm beauftragte
Dritte zurückzuführen sind, haftet der Besteller.
09. Fristen, Termine, Transportgefahr
Unsere Leistungen erbringen und unsere Verträge erfüllen wir
am Sitz der Gesellschaft in Leipzig. Demgemäß trägt der
Besteller das Transportrisiko. Der Zeitpunkt der Übergabe unserer
Leistung an das Transportunternehmen gilt als Zeitpunkt der Leistung.
Wir werden die Leistung nur auf Ihren besonderen Wunsch hin und auf Ihre
Kosten versichern. In der Wahl des Versandweges sind wir frei. Fixterminvereinbarungen
gelten nur dann, wenn sie schriftlich oder in Textform getroffen sind.
In jedem Falle ist sowohl durch uns, als auch durch Sie eine ausdrückliche
Inverzugsetzung erforderlich, um Verzug zu begründen. Eine Vertragsbeendigung
oder -aufhebung bedarf zusätzlich der vorhergehenden Fristsetzung
mit Ablehnungsandrohung. Im Übrigen sind angegebene Liefertermine
rechtlich unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger
Lieferungen durch den Vorlieferanten.
10.
Gewährleistung
Werden berechtigte Mängelrügen erhoben, haben wir zunächst
das Recht, nach unserer Wahl Ersatz zu liefern, nachzubessern oder den
Preis angemessen zu mindern. Das Recht, vom Vertrag zurückzutreten,
steht Ihnen erst zu, wenn die Nacherfüllung durch uns nicht innerhalb
angemessener Frist durchgeführt oder abgelehnt wurde oder wenn sie
offensichtlich keinen Erfolg verspricht. Wir sind uns darüber einig,
dass Sie nicht mehr als zwei Nacherfüllungsversuche hinnehmen müssen.
Sie sind damit einverstanden, dass Mängelrügen nur bis zur
Ingebrauchnahme der Leistung erhoben werden können.
Von der Gewährleitung ausgeschlossen werden Farbvorlagen und die
Farbechtheit unserer Leistung. Unsere Gewährleistung erstreckt sich
auch nicht auf solche Schäden, die nach Gefahrenübergang (Übergabe
an das Transportunternehmen/ Entgegennahme durch Sie) durch Abnutzung,
Nässe, Feuchtigkeit, starke Erwärmung oder sonstige Temperatur-
und Witterungseinflüsse entstehen.
11. Gerichtsstand, Schlussklausel
Auf alle von uns abgeschlossenen Verträge findet ausschließlich
deutsches Recht Anwendung. Sie sind damit einverstanden, dass im kaufmännischen
Geschäftsverkehr Leipzig als Gerichtsstand vereinbart ist. Außerdem
sind wir darüber einig, dass im Falle der Unwirksamkeit einer der
vorstehenden Vertragsbedingungen nicht die Gültigkeit des Vertrages
im Ganzen berührt ist sondern vielmehr an die Stelle der unwirksamen
Vertragsbedingung eine solche zulässige treten soll, die dem Gewollten
wirtschaftlich am nächsten kommt. Sofern in diesen AGB Formvorschriften
enthalten sind, verlangt auch der Verzicht auf diese Form die Einhaltung
der jeweiligen Formvorschrift.
Sie
gestatten uns, in zurückhaltender Form auf jeder unserer Leistungen
auf unser Unternehmen hinzuweisen.
Leipzig, am 01.05.2007; Superscript GmbH
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